Frontendentwicklung

Barrierefrei nach BITV und WCAG

Barrierefreiheit im Web wird immer wichtiger. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen mit der Erstellung barrierefreier Websites, speziell unter TYPO3.

Was ist Barrierefreiheit im Internet?

Barrierefreiheit im Internet bedeutet, dass Internetdienste wie Websites so gestaltet werden, dass sie von jedem Menschen unabhängig von einer eventuell vorhandenen Behinderung uneingeschränkt genutzt werden können.

Inhalte, die mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden, sowie Inhalte die per Grundgesetz allen Menschen zugänglich sein müssen, müssen nach der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV) über barrierefreie Internetseiten erreichbar sein.

Das bedeuetet, dass speziell Menschen mit Sehbehinderungen (z. B. über eine variable Schriftgröße oder eine besonders kontrastreiche Darstellung der Inhalte) und auch blinde Menschen (über die Möglichkeit, sich die Internetseite von einem Screenreader vorlesen zu lassen), Zugriff auf sämtliche Inhalte der Website haben. Auch Menschen mit veralteten Technologien (z. B. alter Browser, langsamer Rechner, langsame Internetanbindung) müssen vollen Zugriff auf die Informationen auf den Seiten haben.

Technisch bedeutet dies zunächst, dass die Internetseite hohe technische Qualitätsrichtlinien erfüllen muss. Darüber hinaus muss die Seite u. a. Funktionalitäten zur Schriftvergrößerung und zur medienunabhängigen Anzeige beinhalten.

Hintergrund

Hintergrund für die Notwendigkeit ist ursprünglich die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV), eine Ergänzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vom 27. April 2002. Hier wird festgelegt, dass alle öffentlich finanzierten Internetangebote auch für Menschen mit Sehbehinderung zugänglich sind.

Die Bestimmungen der BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) basieren wiederum auf den Web Content Accessibility Guidelines, WCAG 1.0 der Web Accessibility Initiative.

Barrierearm oder barrierefrei?

Wir unterscheiden zwischen den Begriffen barrierearm und barrierefrei.

  • Barrierearm ist eine Website, die grundsätzlich den Richtlinien der Barrierefreiheit entspricht, jedoch nicht explizit auf Barrierefreiheit getestet wird.
  • Barrierefreiheit hingegen ist ein feststehender Begriff, der ganz klar definierten Spezifikationen folgen muss. Hierbei wird jedoch nicht nur die technische Umsetzung sondern auch die redaktionelle Aufbereitung der Inhalte in Betracht gezogen. Es muss sichergestellt sein, dass für Menschen mit Sehbehinderungen oder anderen Einschränkungen alle relevanten Inhalte der Website zugänglich sind.

Barrierearmut gehört zum guten Ton

Heutzutage sollte Barrierearmut grundsätzlich eine Selbstverständlichkeit sein. Unsere Webprojekte werden grundsätzlich nach den Prinzipien der Barrierearmut gestaltet. Das ist inzwischen kein Zusatzaufwand mehr sondern ergibt sich aus der technisch sauberen Gestaltung von Webfrontends automatisch.

Der BIK BITV-Test

Um die Barrierefreiheit einer Website zu messen hat das  Projekt BIK - barrierefrei informieren und kommunizieren einen BITV-Test zur Verfügung gestellt, der alle relevanten Aspekte der Barrierefreiheit abfragt und nach einem Punktesystem bewertet. Die maximale Punktzahl liegt bei 100.

Eine Mindestanzahl von Punkten wird häufig bei Webprojekten vorgegeben. Ab 90 Punkten wird ein Webauftritt als "gut zugänglich" bewertet, ab 95 Punkten als "sehr gut zugänglich".

Gerne führen wir für Sie auch einen BIK-Test durch!