Barrierefreiheit nach BFSG
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - Ein Überblick
Erstmals werden mit diesem Gesetz auch Unternehmen der Privatwirtschaft verpflichtet, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht werden. Zu den betroffenen Produkten zählen unter anderem:
- Hardwaresysteme für Universalrechner inklusive Betriebssysteme
- Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten und Check-in-Automaten
- Interaktive Selbstbedienungsterminals zur Bereitstellung von Informationen (ausgenommen in Fahrzeugen)
- E-Book-Lesegeräte
- Verbraucherendgeräte für Telekommunikationsdienste und audiovisuelle Mediendienste
Zu den Dienstleistungen, die barrierefrei gestaltet werden müssen, gehören:
- Webseiten und mobile Anwendungen von Personenbeförderungsdiensten
- Bankdienstleistungen für Verbraucher
- E-Books und zugehörige Software
- Software für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
Das Gesetz ist ein bedeutender Schritt hin zu einer inklusiveren Gesellschaft und verpflichtet Anbieter öffentlicher Dienstleistungen und Produkte, diese für alle Menschen zugänglich zu gestalten – eine Aufgabe, der wir uns vollkommen verschrieben haben.
Warum Barrierefreiheit für Ihr Unternehmen wichtig ist
Barrierefreiheit ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein entscheidender Faktor für den Unternehmenserfolg. Sie erweitert Ihren Kundenkreis, verbessert das Image Ihres Unternehmens und fördert eine inklusive Unternehmenskultur.
Unsere Dienstleistungen im Bereich Barrierefreiheit
Wir unterstützen dabei, die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes umzusetzen. Unser Fokus liegt auf:
- Detaillierte Prüfung bestehenden Strukturen und Prozesse hinsichtlich der Barrierefreiheit.
- Beratung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in Ihrer Organisation.
- Erstellung und Unterstützung bei der Formulierung von Erklärungen zur Barrierefreiheit, die nicht nur gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch Ihre Verpflichtung zur Inklusion deutlich machen.